

Braunschweig (epd). Alten- und Pflegeheime können in Deutschland seit dem 15. Oktober Corona-Schnelltests durchführen, um Personal, Besucher und Bewohner besser vor dem Virus zu schützen. Mit der Teststrategie will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einer erneuten Isolation der Menschen in den Heimen entgegenwirken. Einrichtungsträger begrüßen die Schnelltests, sehen aber Schwierigkeiten in der Umsetzung, vor allem weil dafür in der ohnehin angespannten Pflegesituation Personal fehlt.
Zudem gibt es laut dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste bürokratische Hürden, wenn Heime die Tests beantragen. Darum würden die Tests noch nicht flächendeckend angewendet. Die Pflegeheime müssen zunächst ein individuelles Testkonzept erarbeiten. Dann müssen sie ihren Plan dem Gesundheitsamt zur Genehmigung vorlegen. Ist die da, können die Einrichtungen die festgelegte Zahl an Antigen-Tests für zunächst 30 Tage bestellen. Die Heime dürfen pro Bewohner 20 Schnelltests im Monat verwenden. Kritiker halten diese Zahl für zu gering.
Für die Tests muss ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen werden. Die einfachere Auswertung der Antigentests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, zum Beispiel direkt im Pflegeheim. Die Antigentests haben jedoch eine höhere Fehlerquote als die sogenannten PCR-Tests in den Laboren. Fallen sie positiv aus, ist ein PCR-Test zwingend, bevor eine Quarantäne angeordnet werden kann. Viele Experten sprechen deshalb von einer "Vorstufe von Sicherheit".