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Zahl der Sozialwohnungen sinkt weiter



Die Zahl der Sozialwohnungen geht weiter zurück. Der Bestand lag Ende 2019 bundesweit bei 1.137.166 Wohnungen. Im Jahr zuvor waren es noch rund 40.000 mehr gewesen, wie aus einer Antwort der Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Caren Lay hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Einzig in den Bundesländern Bremen, Hamburg und dem Saarland ist die Zahl der Sozialwohnungen im vergangenen Jahr leicht gestiegen.

Im Jahr 2007 hatte es noch rund zwei Millionen gebundene Sozialwohnungen gegeben. Mitte 2019 forderte ein Bündnis aus Sozial- und Bauverbänden, diesen Bestand spätestens 2030 wieder zu erreichen. Bund und Länder hatten bis 2021 insgesamt 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen in Aussicht gestellt. Vielerorts geht der Bau aber nur schleppend voran. Im Bundeshaushalt 2020 sind eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau und somit 500 Millionen Euro weniger als 2019 vorgesehen.

Preis- und Belegungsbindung

"Der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus geht unbegrenzt weiter", beklagte Lay am 1. September in Berlin. Angesichts der starken Mietsteigerungen in Großstädten seien Sozialwohnungen wichtiger denn je. Die Kürzung der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau bezeichnete sie als unverantwortlich.

Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, bescheinigte dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Überforderung. Aktuell brauche es 100.000 neue belegungs- und preisgebundene Wohnungen jährlich. "Die öffentliche Hand sollte wieder mehr selbst bauen, um dauerhaft preisgünstigen Wohnraum zu schaffen", forderte der DGB-Vorstand. Kommunen müssten das Recht haben, Bauland bevorzugt und zu günstigen Preisen anzukaufen.

Für Wohnungen, die mit öffentlicher Förderung im sozialen Wohnungsbau errichtet worden sind, gelten für eine bestimmte Zeit besondere Bindungen. Dazu gehören insbesondere die Preis- und Belegungsbindung. Die Miete darf also eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und es können nur Personen einziehen, die einen Wohnungsberechtigungsschein haben.

Innenminister Seehofer wies darauf hin, dass Mieter nicht automatisch eine Kündigung erhielten oder einer starken Mietpreissteigerung ausgesetzt seien, wenn die Bindung einer Sozialwohnung endet. "Sozialwohnungen erfüllen auch nach dem Auslaufen der Bindung ihren Zweck", sagte er. Auch über den sozialen Wohnungsbau hinaus lasse sich die Preisentwicklung stabilisieren, wenn ausreichend neue Wohnungen gebaut werden, sagte der Minister.