Berlin (epd). Die Bundesregierung will mit drei Milliarden Euro den baulichen und digitalen Fortschritt der Krankenhäuser fördern. Das Bundeskabinett stimmte am 2. September in Berlin dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes zu. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das Geld überwiegend für Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit der Kliniken genutzt werden. Die Länder sollen weitere 1,3 Milliarden Euro beisteuern. Das Gesetz braucht nicht die Zustimmung des Bundesrates und wird den Angaben nach voraussichtlich im Oktober in Kraft treten.
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Die Länder könnten bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt stellen, hieß es. Auch länderübergreifende Vorhaben würden gefördert. Normalerweise übernehmen die Länder die Investitionskosten der Krankenhäuser in voller Höhe.
Die im Krankenhausfonds bereitgestellten Gelder sollen dem Bundesministerium zufolge unter anderem für Patientenportale im Internet und für digitales Medikationsmanagement genutzt werden. Auch personelle Maßnahmen könnten durch den Fonds finanziert werden.
Darüber hinaus wird der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds nach Regierungsangaben um zwei Jahre verlängert. Erlösrückgänge aufgrund der Pandemie könnten in Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern individuell ermittelt und ausgeglichen werden. Für nicht anderweitig finanzierte zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für Schutzausrüstung könnten ebenfalls Zuschläge vereinbart werden.
Auch wesentliche Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung im Bereich der Pflege werden nach dem Kabinettsbeschluss verlängert. Zudem gelten die Akuthilfen für pflegende Angehörige weiter. "Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstätig ist, erhält durch die Verlängerung auch weiterhin bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage pro Akutfall der Arbeit fernzubleiben", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Auch das Pflegeunterstützungsgeld werde für diesen Zeitraum ausgezahlt. Außerdem soll die verlängerte Bezugszeit für das Kinderkrankengeld von zehn auf 15 Tage beziehungsweise 30 Tage für Alleinerziehende bis zum Jahresende gelten.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte, die Verlängerung der Unterstützungsgeldes sei "fast schon ein Affront". Der allergrößte Teil der Pflegenden sei nicht mehr berufstätig. Es brauche ein pauschales Covid-19-Pflegegeld und einen Ausbau der Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die Verlängerung des Schutzschirms für Pflegeeinrichtungen bis März 2021. Angesichts der im Herbst zu erwartenden steigenden Infektionszahlen müsse die Versorgung der Pflegebedürftigen auch für diese Zeit sichergestellt werden, sagte Geschäftsführer Gerhard Timm. Die Kosten durch notwendige Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Masken und der erhöhte Reinigungsaufwand müssten daher refinanziert werden.
Die Bundesgelder seien dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen, hieß es von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Für Kliniken sei besonders wichtig, dass der Schutzschirm gegen Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste verlängert und neukonzipiert wurde. Die Einrichtungen erhielten so die für die weitere Pandemiebewältigung notwendige Planungssicherheit.
Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnete das Gesetz als unzureichend. Eine bessere Versorgung und die langfristige Sicherstellung der stationären Versorgung können nur erreicht werden, wenn die Bundesregierung das Problem der Unterfinanzierung bei Investitionen und der mangelnden Krankenhausplanung in Angriff nehme, erklärte sie.