sozial-Recht

Landgericht

Abtreibungsgegner zu Unterlassung und Entschädigung verurteilt




Kristina Hänel
epd-bild/Stephan Wallocha

Der Betreiber der Internetseite babykaust.de darf die Schwangerschaftsabbrüche der Gießener Ärztin Kristina Hänel nicht mit dem Holocaust vergleichen. Außerdem muss er der Allgemeinmedizinerin 6.000 Euro Entschädigung zahlen. Ein entsprechendes Urteil verkündete am 24. August das Landgericht Hamburg. Hänel hatte gegen den Betreiber von babykaust.de geklagt.

Weder der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen (Weinheim) noch sein Anwalt waren zur Verhandlung erschienen. Daher erging ein sogenanntes Versäumnisurteil ohne schriftliche Entscheidungsgründe. Annen kann dagegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Behauptet wurde auf babykaust.de unter anderem, dass Hänel mit ihren Abtreibungen das "Tor von Auschwitz" aufgestoßen habe. Auch wurde sie als "Entartete" diffamiert. Derartige Vergleiche sind laut Urteil unzulässig. Hinnehmen müsse Hänel als Meinungsäußerung allerdings Aussagen, dass an "ihren Händen Blut klebt" und Abtreibung ein "verabscheuungswürdiges Verbrechen" sei.

Annen hatte in der Vergangenheit mehrere hundert Strafanzeigen nach Paragraf 219a gegen Ärzte gestellt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informierten. Auf babykaust.de hat er eine Liste mit 1.200 Abtreibungsärzten und -kliniken gestellt. Hänel war in der Vergangenheit wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Az.: 324 O 290/19