Kassel (epd). Bordelle in Hessen bleiben nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel weiterhin geschlossen. Wie der VGH am 9. Juni mitteilte, wurde ein Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Offenbach gegen eine entsprechende Verordnung der hessischen Landesregierung abgelehnt. Ein von der Antragstellerin vorgelegtes Hygienekonzept vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Angesichts der anhaltenden Infektionsgefahr sei die fortdauernde Schließung von Prostitutionsstätten durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig, argumentierte das Gericht. Das vorgelegte Hygienekonzept, welches unter anderem Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Gebot der Einhaltung des Mindestabstands, Temperaturmessungen bei den Kunden sowie die Aufnahme von Kontaktdaten vorsah, könne nicht effektiv kontrolliert werden, erklärte das Gericht.
Zudem bestünden Zweifel daran, dass die Kunden ihre Kontaktdaten wahrheitsgemäß hinterließen. Das Bordell ist seit dem 18. März geschlossen.
Az.: 8 B 1446/20.N