sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Eilantrag einer Lehrerin gegen Präsenzunterricht abgelehnt



Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Eilantrag einer Grundschullehrerin abgelehnt, mit dem sie vom Präsenzunterricht freigestellt werden wollte. Zurzeit stehe noch nicht fest, wann und unter welchen Bedingungen die Grundschulen in Hessen wieder öffneten und welche Vorsorgemaßnahmen die Schulbehörden ergriffen, teilte das Verwaltungsgericht am 5. Mai mit.

Ob die Gesundheit der Lehrerin über Gebühr gefährdet sei, könne deshalb derzeit nicht beurteilt werden. Es gebe verschiedene Optionen, wie der Dienstherr seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachkommen könne.

Die Konrektorin einer Grundschule aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf hatte argumentiert, dass der Dienstherr vor Wiederaufnahme des Schulbetriebs ein Konzept für ihre Schule erstellen müsse. Die Corona-Pandemie berge unwägbare gesundheitliche Gefahren, die eine Überprüfung ihres Arbeitsplatzes durch eine medizinische oder virologische Fachkraft erforderten, argumentierte die Pädagogin.

Laut Gericht hätte die Lehrerin vor einer Anrufung des Gerichts auch zuerst den Dienstherrn und den Medizinischen Dienst einschalten und ihre Bedenken geltend machen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Az.: 5 L 1592/20.GI