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Pflege

BIVA-Pflegeschutzbund erstreitet Millionenbetrag für Heimbewohner



Der BIVA-Pflegeschutzbund hat nach eigenen Angaben zum ersten Mal in einer vollstationären Pflegeeinrichtung den kollektiven Verbraucherschutz erfolgreich angewendet. Er habe mehr als eine Million Euro für die Bewohner des Friedensheims in Haan (NRW) erkämpft, teilte der Verband am 5. Mai in Bonn mit. Diese Summe hatte der Einrichtungsträger aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten nachgefordert, dabei allerdings die Bewohner nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise rechtzeitig darüber informiert.

Die Bewohner der betroffenen Einrichtung wurden im Juli 2019 aufgefordert, bis zu 7.700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von 22 Monaten und ab sofort zusätzliche 351,66 Euro monatlich "aufgrund gestiegener betriebsbedingter lnvestitionskosten" zu zahlen. Es hatte zwar in einem Ankündigungsschreiben vom Dezember 2017 einen ersten Hinweis auf eine rückwirkende Erhöhung der Investitionskosten gegeben, diese war aber nicht näher beziffert worden. Auf Anraten der Juristen des BIVA widersprachen viele Betroffene der Zahlungsforderung. Zugleich forderte der BIVA-Pflegeschutzbund die Rücknahme der geforderten Erhöhung und kündigte für den Fall einer Weigerung eine Unterlassungsklage an.

Vergleich geschlossen

Daraufhin einigten sich die BIVA und der Träger in einem Vergleich. In diesem Vergleich verpflichtete sich der Träger, auf die rückwirkenden Forderungen zu verzichten und bereits erfolgte Zahlungen zu erstatten.

Obwohl die pflegebedürftigen Verbraucher im Pflegemarkt eine besonders schwache Position hätten, gebe es dort bislang keinen effektiven Verbraucherschutz, erläutert der BIVA. Zudem verzichteten die Bewohner selber meist auf Rechtsmittel. „Als klageberechtigter Verbraucherschutzverein haben wir jedoch Mittel, um die Position der Pflegebetroffenen durchzusetzen. Dieser erste Erfolg ist eine große Bestätigung für unser Ziel, die Verbraucher im Pflegebereich zu stärken", sagte Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins.