sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Besuch eigener Kinder im Kinderschutzhaus erlaubt



Eine Mutter darf nach einem Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts ihre Kinder auch während der Corona-Krise in einem Kinderschutzhaus besuchen. Das Gericht kippte am 17. April eine Verordnung des Senats zur Eindämmung des Coronavirus, nach der Eltern das Betreten von Kinderschutzeinrichtungen verboten ist. Ausnahmen sieht die Verordnung nicht vor. Die Mutter hatte dagegen mit einem Eilantrag geklagt.

Der Mutter war das Sorgerecht für ihre beiden kleinen Kinder vom Amtsgericht teilweise entzogen worden. Bis zur Corona-Krise hatte sie regelmäßig einmal pro Woche begleiteten Umgang mit ihnen. Laut Verwaltungsgericht verletzt das absolute Verbot, die eigenen Kinder in Kinderschutzeinrichtungen persönlich zu besuchen, die Eltern in ihren Grundrechten. Es werde nicht differenziert nach dem Alter der Kinder, der Qualität der bisherigen Eltern-Kind-Beziehung oder der Häufigkeit des bisherigen Umgangs. Das Verbot könnte somit dazu beitragen, dass es zu einem kompletten Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kindern führt.

Zudem beanstandete das Gericht beanstandet, dass die Corona-Verordnung zwar Besuche in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung in Einzelfällen ermöglicht, aber keine entsprechende Ausnahme für Kinderschutzeinrichtungen vorsieht. Gegen die Entscheidung kann die Stadt Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Az. 11 E 1630/20