Bremen (epd). Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen lockert die Strafverfolgung im Umgang mit Cannabis und stärkt die Prävention. Ab 1. April könne bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenverbrauch von Strafverfolgung abgesehen werden, teilte die Bürgerschaftsfraktion der Grünen am 6. März mit. Bei bis zu 10 Gramm seien die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren einzustellen. Mit diesen Richtlinien des Justizressorts habe Bremen neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis.
Ausgenommen bleiben den Angaben zufolge Fälle mit Anhaltspunkten dafür, dass das Cannabis verkauft oder weitergegeben werden soll. Statt Strafverfolgung habe die Polizei auf Angebote der Suchthilfe hinzuweisen. Sei die betroffene Person einverstanden, stelle die Polizei den Kontakt zu einem Beratungs- oder Interventionsangebot her.
Bisher hätten Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Bremen nur bei Cannabismengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen - und das auch nur beim ersten Mal, hieß es. Künftig werde der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die betroffene Person bereits zuvor einmal der Polizei als Cannabis-Konsument aufgefallen sei.