sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Cannabis-Patient darf Auto fahren



Wer medizinisches Cannabis zu sich nimmt, darf trotzdem Auto fahren. Ein Führerschein steht auch Cannabis-Patienten zu, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 24. Oktober urteilte. Der Rhein-Kreis Neuss hatte es abgelehnt, dem Mann eine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Dagegen hatte er geklagt - und Recht bekommen.

Nach Ansicht der Richter können Menschen, die ärztlich verschriebenes medizinisches Cannabis einnehmen, anders als illegale Konsumenten, in der Lage sein, Auto zu fahren. Der Kläger könne eine Fahrerlaubnis erhalten, wenn er auch unter Wirkung des Mittels ausreichend leistungsfähig sei. Ein Gutachten habe die Leistungsfähigkeit des Mannes unter Cannabiswirkung bestätigt. Daher bestehe ein Anspruch auf einen neuen Führerschein.

Für die Frage der Fahreignung kommt es laut Urteil unter anderem darauf an, dass der Patient Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung nimmt. Zudem müsse der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgehen. Die Leistungsfähigkeit dürfe nicht dauerhaft beeinträchtigt sein. Diese Voraussetzungen erfülle der Kläger, urteilten die Richter.

Außerdem dürfe ihm nicht auferlegt werden, sich regelmäßig erneut untersuchen zu lassen. Wegen möglicher Langzeitschäden von Cannabis dürfe ihn die Fahrerlaubnisbehörde jedoch in einiger Zeit erneut auffordern, seine Eignung wieder nachzuweisen. Über eine mögliche Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Az.: 6 K 4574/18