Hannover, Mainz (epd). Die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen das inklusive Wahlrecht schon bei den Kommunalwahlen in diesem Frühjahr umsetzen. "Damit dürfen Menschen mit Behinderungen schon im Mai Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wählen", sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen am 20. März in Hannover.
Auch in Rheinland-Pfalz soll das Kommunalwahlgesetz geändert werden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne und die oppositionelle CDU geeinigt haben. "Das rheinland-pfälzische Wahlrecht wird damit inklusiver", heißt es in einer am 20. März verbreiteten gemeinsamen Erklärung.
Damit könnte die kuriose Situation entstehen, dass bislang vom Wahlrecht ausgeschlossene psychisch Kranke und Behinderte am 26. Mai zwar an den landesweiten Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, nicht jedoch an der zeitgleich stattfinden Europawahl.
Die niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, sagte: "Wir sind auf einem guten Weg, aber es bleibt noch viel zu tun." Nicht alle Rechte von Menschen mit Behinderungen seien so umgesetzt, dass Inklusion überall gelebt werden könne.
Es sei wichtig, von einer defizitorientierten Sicht auf Behinderungen wegzukommen, sagte Wontorra am Rande einer Tagung des Niedersächsischen Inklusionsrats von Menschen mit Behinderungen. "Wir müssen hinkommen zu einer Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen, die geprägt ist von Respekt, Ressourcenorientierung und Empowerment." Ein Schritt in diese Richtung trüge auch zu mehr Vielfalt in der Politik bei. Niedersachsen gibt es mehr als 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen.