Gießen, Kassel (epd). Nach der Einigung von Bund und Ländern zur Kostenübernahme bei Flüchtlingsbürgschaften bleiben weiterhin Fragen offen. So sind etwa beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel noch immer etwa 20 Verfahren wegen Flüchtlingsbürgschaften anhängig, wie ein Sprecher des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Der zuständige Fünfte Senat habe die Jobcenter in diesen Verfahren mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben. Danach betrieben die Jobcenter die Verfahren "wie bisher weiter".
Anfang des Monats war eine Anweisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter bekannt geworden, wonach Flüchtlingsbürgen von staatlichen Rückforderungen in vielen Fällen verschont bleiben. Die Hessische Landesregierung hat zudem die kommunalen Jobcenter aufgefordert, die Weisung des Bundes umzusetzen und Flüchtlingsbürgen nicht mehr zur Erstattung von Sozialleistungen heranzuziehen.
Das Jobcenter Gießen habe die Umsetzung der Weisung des Bundes zunächst zurückgestellt, da in dem Verfahren "noch einige offene Fragen abschließend geklärt werden müssen", teilte der Sprecher des Gießener Jobcenters, Marco Röther, dem epd auf Anfrage mit. "Dies betrifft unter anderem die Frage, wie in den abgeschlossenen Klageverfahren vorzugehen ist, die bereits zugunsten des Jobcenters entschieden wurden." Das Jobcenter Gießen habe die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Frankfurt um eine Antwort gebeten. Bis zur abschließenden Klärung sehe man davon ab, die Flüchtlingsbürgen zur Erstattung von Sozialleistungen heranzuziehen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in den vergangenen anderthalb Jahren rund 40 Verfahren zu Flüchtlingsbürgschaften entschieden. Weitere 60 Verfahren seien anhängig und würden "im Moment nicht terminiert", sagte die Gerichtssprecherin Sabine Dörr dem epd. Viele der bereits entschiedenen Verfahren seien zum VGH gegangen und somit "noch nicht rechtskräftig abgeschlossen". Auch sie sieht offene Fragen: So seien etwa die Prozesskosten bisher kein Thema gewesen. In den Verfahren habe die unterlegene Seite immer auch die Prozesskosten getragen.