sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

Die Fälle von Diabetes in Pflegeheimen nehmen zu, auch bei dementen Bewohnern. Doch das Personal ist häufig überfordert. Es fehle oft an grundlegendem Wissen, sagen Experten. Das ist mehr als bedenklich. Dabei liegt die Lösung eigentlich auf der Hand: die Fortbildung der Fachkräfte müsste ausgeweitet werden. Doch die Krankenkassen ziehen nicht mit. Deshalb geht das Altkönig-Stift im hessischen Kronberg einen vorbildlichen eigenen Weg und schult sein Personal in Sachen Diabeteseinstellung eben selbst. Ich habe den Kurs besucht.

Klar, wer würde da widersprechen: Das problemlose Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung sollte längst der Normalfall sein. Ist es aber nicht. Immerhin hat es sich seit 2009, als die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft trat, einiges zum Positiven verändert. Doch klar ist auch: Grund zum Unmut gibt es noch immer. So etwa jüngst bei den Wahlrechtsausschlüssen für Menschen mit Handicap. Die Opposition macht Druck und will das Wahlrecht für betreute Behinderte schon zur Europawahl in Karlsruhe einklagen.

Werden die Pflegedienstanbieter Diakonie und Arbeiterwohlfahrt in Niedersachsen wirklich ihre Angebote der ambulanten Pflege einstellen? Eigentlich ist das kaum vorstellbar. Doch es könnte dazu kommen, denn sie halten die ambulante Pflege für zu schlecht refinanziert. Sie werfen den Krankenkassen vor, diese Angebote zu vernachlässigen. "Zwei Drittel unserer Dienste schreiben rote Zahlen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen (DDN), Rüdiger Becker, in Hannover zur Begründung.

Wer bei der Kirche arbeitet, soll möglichst Kirchenmitglied sein. Sagen die Kirchen. Doch diese umstrittene Einstellungspraxis stößt an Grenzen, seit der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht gegen die Sicht der Kirchen entschieden haben. Dagegen wehrt sich die Diakonie, sucht nun den Showdown. Sie will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Man sehe sich durch die jüngsten Urteile in unzulässiger Weise im verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht beschränkt, erklärte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Hier geht es zur Gesamtausgabe von epd sozial 12/2019

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Dirk Baas

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