sozial-Recht

Oberlandesgericht

Pflegeeltern können Vorrang vor Verwandten haben



Bei der Entscheidung, wer sich nach einer Sorgerechtsentziehung künftig um ein vernachlässigtes Kind kümmert, kommen nicht automatisch Angehörige der leiblichen Eltern in Betracht. Vielmehr könnten Pflegeeltern Vorrang vor Verwandten haben, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 13. Februar eine Entscheidung des Senats für Familiensachen mit. Wenn dem Wohl eines Kindes besser damit gedient sei, müsse die Unterbringung bei "Profi-Pflegeltern" auch dann ermöglicht werden, wenn ein Verwandter bereit sei, die Vormundschaft und die Betreuung des Kindes zu übernehmen.

Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr einer alleinerziehenden Mutter die elterliche Sorge über ihre heute zwei und zehn Jahre alten Kinder entzogen. Die Mutter hatte ihre Kinder aus eigener Hilflosigkeit stark vernachlässigt und steht in zwischen selbst unter Betreuung, wie die Düsseldorfer Richter erläuterten. Die Familie wünschte, dass die Kinder nun bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollten, die sich dazu bereiterklärt hatten.

Diesem Wunsch widersprach das Oberlandesgericht und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, das Jugendamt zum Vormund zu bestellen und die Unterbringung der Kinder bei Pflegeeltern zu ermöglich. Denn ein Aufwachsen bei den Schwestern der Mutter entspreche nicht den Interessen der Kinder. Es genüge nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe, erläuterte der zuständige Senat.

Den Tanten fehle die persönliche Eignung, die für die Bestellung zum Vormund erforderlich sei, hieß es. Sie hätten sich bislang nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen aufgebaut. Die stark vernachlässigten Kinder bräuchten aber emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse, betonten die Richter. Dies könne im konkreten Fall von "Profi-Pflegeeltern" besser gewährleistet werden als von den eigenen Verwandten.

Az.: I-8 UF 187/17