

Lüneburg (epd). Im Streit um Bürgschaften für syrische Flüchtlinge hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht einem Flüchtlingsbürgen recht gegeben. Erlassen des niedersächsischen Innenministeriums zufolge ende eine Verpflichtung des Bürgen mit der Asylanerkennung, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Alexander Weichbrodt, am 11. Februar in Lüneburg. "Das ist eine niedersächsische Besonderheit", sagte Weichbrodt nach der ersten obergerichtlichen Verhandlung zu den Bürgschaften im Land. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.
Ein heute 80-Jähriger hatte Berufung gegen mehrere anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichtes Lüneburg eingelegt. Er hatte 2014 Verpflichtungserklärungen für vier syrische Flüchtlinge unterschrieben, mit denen er seiner Auffassung nach nur bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Sozialleistungen bürgte. Das Jobcenter Uelzen stellte aber darüber hinaus Forderungen. Sie belaufen sich nach Angaben des Kläger-Anwaltes Andreas Hansen auf insgesamt mehr als 80.000 Euro.
Ab 2013 haben sich in Niedersachsen zahlreiche Einzelpersonen, Initiativen oder auch Kirchengemeinden verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge zu übernehmen. Damit haben sie ihnen eine Einreise nach Deutschland ermöglicht. Wie Niedersachsen waren auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen davon ausgegangen, dass die entsprechenden Bürgschaften nur auf wenige Monate befristet sind. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte aber zwischenzeitlich längere Fristen für die Bürgschaften fest.
Az.: 13 LB 435/18 u.a.