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Sächsisches Diakoniegesetz wird novelliert



Die Irritationen zwischen der evangelischen Landeskirche Sachsens und der sächsischen Diakonie sind offenbar ausgeräumt. Im Ergebnis soll auf der Frühjahrstagung der Synode 2019 eine Novellierung des Diakoniegesetzes vorgelegt werden.

Das sagte der Synodale Christoph Apitz vom Ad-hoc-Ausschuss Kirche und Diakonie am 18. November auf der Synodentagung in Dresden. Der Ausschuss hatte sich mehr als zwei Jahre mit dem Verhältnis von Kirche und Diakonie befasst.

Entstanden war die Arbeitsgruppe, nachdem bekannt wurde, dass die Diakonie Sachsen unter Ausschluss der kirchlichen Öffentlichkeit eine Stiftung gegründet hatte. Der damalige Diakoniedirektor Christian Schönfeld und der Diakonische Vorstand gerieten in die Kritik, obwohl sie mit der Stiftung eine diakonische Einrichtung vor der Schließung gerettet hatten. Kleinere Diakonieträger in den Regionen befürchten den weiteren Ausbau der Stiftung und damit verbundene Konkurrenz. Ein innerkirchlicher Streit um Finanzierungsmodelle entbrannte.

Schönfeld ist seit September nicht mehr im Amt

Schönfeld hatte die Gründung einer eigenen Diakoniestiftung stets verteidigt. Sie war 2013 aus Anteilen von diakonischen Firmen gegründet worden war, die zuvor teilweise in den roten Zahlen standen. Anfang September schied Schönfeld als Diakoniedirektor vorzeitig aus dem Amt. Neuer sächsischer Diakoniechef ist der frühere Oberlandeskirchenrat Dietrich Bauer.

In das novellierte Diakoniegesetz sollen nun 13 Punkte einfließen, die der Ausschuss herausgearbeitet hatte und denen die Synode am Samstagabend zustimmte. Gestärkt werden darin die Rechte der Gemeinden und diakonischen Einrichtungen vor Ort. Kirchgemeinden und Kirchspiele sollen demnach Mitglied im Diakonischen Werk im Kirchenbezirk werden. Falls die Gemeinden eigene Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, betreiben, sollen sie auch Mitglied im Diakonischen Werk Sachsen werden.

Neuer Ausschuss für Diakonie wird eingerichtet

Ferner heißt es in den Vorlage: "Das Diakonische Werk Sachsen ist Lebens- und Wesensäußerung der Kirche und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene. In der Landeskirche werden diakonische Aufgaben auf den Ebenen von Kirchgemeinden, Kirchenbezirken und Landeskirche wahrgenommen." Dabei sollen die Stadtmissionen und regionalen Diakonischen Werke ihre Mitglieder an "internen Entscheidungsprozessen" beteiligen.

In der Landessynode soll wieder ein Ausschuss für Diakonie eingerichtet werden. Zudem soll der Diakoniechef, der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werkes Sachsen, gesetztes Mitglied der Kirchenleitung sein.

Diakoniechef Bauer zeigte sich über die Entwicklung erfreut. Zugleich bestätigte er: "Die Situation ist befriedet und geklärt." Die Arbeit von Kirche und Diakonie werde weiter verschränkt, die Arbeitsgrundlagen seien geklärt. Bauer dankte dem Ad-hoc-Ausschuss ausdrücklich für die "gute Zusammenarbeit". Die Synodalen zeigten sich erleichtert darüber, dass die Spannungen der vergangenen Jahre beigelegt seien.