

Berlin (epd). Der Bundesrat hat der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe am 21. September zugestimmt. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Ausbildung des Pflegenachwuchses zu modernisieren und zu vereinheitlichen. In seiner Entschließunf begrüßte der Bundesrat zwar den Plan, warnte aber zugleich davor, das Niveau der Altenpflegeausbildung dauerhaft abzusenken. Auch Fachleute meldeten sich mit Kritik zu Wort.
"Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden", betonten die Länder. Sie riefen die Bundesregierung auf, die Niveauabsenkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzuheben und bereits jetzt einer möglichen Benachteiligung dieses Berufsfeldes gegenzusteuern.
Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.
Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz. Fachkräfte sollen damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet werden. Außerdem erhalten sie neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Reform soll ab 2020 gelten.
Die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Sandra Mehmecke, warnte ebenfalls vor einer Absenkung des Niveaus der Altenpflegeausbildung. "Wir kritisieren die Ausbildung auf dem niedrigeren Niveau scharf", sagte Mehmecke in Hannover. Der derzeitige Gesetzesentwurf schreibe eine andauernde Schlechterstellung der Altenpflege auch in Zukunft fest, sagte Mehmecke: "Hier bedarf es dringend einer Korrektur."
Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, eine bundeseinheitliche Refinanzierung der Miet- und Investitionskosten für alle Pflegeschulen zu etablieren. Hintergrund ist das ab dem Jahr 2020 geltende Pflegeberufegesetz, das eine Refinanzierung der Investitionskosten, zu denen auch die Miete zählt, über den Ausbildungsfonds ausschließt. Während Krankenpflegeschulen ihre Mietkosten über das Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanzieren können, fehlt eine entsprechende Möglichkeit für die Altenpflegeschulen ab dem Jahr 2020.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) unterstützt die Forderung des Bundesrates: "Die Pflegeschulen brauchen schnell Rechtssicherheit, wie sie ihre Mieten ab 2020 refinanzieren können. Ansonsten werden Ausbildungskapazitäten gefährdet."
Zu Recht weise der Bundesrat darauf hin, dass die deutliche Schlechterstellung der Altenpflegeschulen dazu führen kann, dass diese schließen müssen. "Das darf nicht passieren. Wir brauchen jeden Schulplatz und jeden Auszubildenden. Dafür sind Bund und Länder in der Verantwortung", sagte Geschäfstführer Bernd Tews.