

Berlin (epd). Zwar begrüßte die Länderkammer nach eigenen Angaben die geplante Entlastung der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen. "Doch muss das Sofortprogramm Pflege noch weiter gehen." So stehe die Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger vor vergleichbaren Problemen wie die Pflege, hieß es.
Mittlerweile habe jedes zweite Krankenhaus Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Die Zahl der Geburten steige dabei weiter an. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle deshalb geprüft werden, ob bei den Hebammenstellen eine ähnliche Refinanzierung wie bei den Pflegekräften möglich ist, so der Bundesrat.
Ebenfalls berücksichtigt werden müssten die Rehabilitationseinrichtungen. Dort seien die Pflegekräfte genauso belastet wie in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen. Blieben Reha-Kliniken weiter außen vor, dann sei zu befürchten, dass Pflegekräfte aus diesem Bereich in die besser gestellten Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen abwanderten, warnen die Länder.
Mit dem Sofortprogramm Pflege möchte die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor verbessern. Der Kern sind rund 13.000 zusätzliche Stellen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Bezahlen sollen sie die Krankenkassen.
Künftig sollen danach Heime mit bis zu 40 Bewohnern je eine halbe Stelle zusätzlich erhalten, Einrichtungen mit 41 bis 80 Einwohnern eine volle, solche mit 81 bis 120 Bewohnern anderthalb oder sogar zwei Pfleger-Stellen. Ebenfalls zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ein weiterer Aspekt ist die betriebliche Gesundheitsförderung. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowohl in Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern vor.
Zur Verbesserung der Pflegesituation in den Krankenhäusern wird dort künftig jede zusätzliche Pflegestelle vollständig refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse sollen ebenfalls die Krankenkassen aufkommen. Außerdem schafft der Gesetzentwurf Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang sollen die Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.
Darüber hinaus sieht das Sofortprogramm ab 2020 erstmals Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal in Krankenhäuern vor. Werden diese nicht erreicht, müssen die Krankenhäuser mit Sanktionen rechnen. Einzelheiten hierzu soll eine Rechtsverordnung regeln. Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung zur Beratung in den Bundestag eingebracht.