sozial-Recht

Europäischer Gerichtshof

Keine Nachtschicht für stillende Arbeitnehmerinnen



Schwangere, Wöchnerinnen und stillende Frauen genießen auch dann besonderen Schutz als Arbeitnehmerinnen, wenn die für sie vorgesehene Schichtarbeit nur zum Teil in die Nachtstunden fällt. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom 19. September hervor, der über einen Fall aus Spanien zu entscheiden hatte.

Die Frau hatte im November 2014 einen Sohn geboren, den sie stillte. Seit März 2015 arbeitete sie für eine Sicherheitsfirma in einem Einkaufszentrum. Ein Teil ihrer Achtstundenschichten fiel in die Nachtzeit. Ihr Ziel in dem in Spanien und nun in Luxemburg anhängigen Rechtsstreit war, dass ihr Arbeitsverhältnis ruhe und ihr die nach spanischem Recht vorgesehene Geldleistung wegen Risiken während der Stillzeit gewährt werde.

Die europäischen Richter entschieden nun, dass eine Schichtarbeiterin, deren Arbeit teilweise in die Nachtstunden fällt, als "Nachtarbeiterin" einzustufen ist. Sie verwiesen unter anderem auf ein EU-Gesetz, dass den Schutz der Frauen sichert. Diesem Gesetz zufolge dürfen Arbeitnehmerinnen eine bestimmte Zeit lang nach der Entbindung nicht zur Nachtarbeit verpflichtet werden, wenn ärztliche Argumente dagegensprechen. Im Lichte des EuGH-Urteils muss nun die spanische Justiz den Fall entscheiden.

Az.: C-41/17