Berlin (epd). Der Bund investiert zusätzliche Milliarden in die Qualität von Kindertagesstätten. Das Bundeskabinett verabschiedete am 19. September in Berlin das "Gute-Kita-Gesetz". Das Geld erhalten die Länder. Sie sollen es verwenden, um die Betreuung in den Einrichtungen zu verbessern, etwa indem sie mehr Personal einstellen.
Verpflichtend ist in dem Gesetz vorgesehen, dass die Kita-Gebühren nach Einkommen gestaffelt und für Familien mit geringen Einkommen abgeschafft werden. Während die Union darauf dringt, den Qualitätsverbesserungen Vorrang zu geben, stehen für die SPD die Gebührensenkungen im Vordergrund.
Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg, und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (beide CDU) erklärten: "Wir erwarten, dass jedes Land zunächst Fortschritte bei der Betreuungsqualität anstrebt und nicht das gesamte Bundesgeld in die Gebührenfreiheit steckt." Für die SPD erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast, die Gebührenbefreiung für Geringverdiener helfe 1,2 Millionen Kindern und deren Familien unmittelbar.
Schon bisher zahlen Familien, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, keine Kita-Gebühren. Künftig sollen auch Wohngeldempfänger und Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, von den Gebühren befreit werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, alle Kinder müssten eine gute Kita besuchen können. Dies dürfe kein Privileg gut situierter Familien sein.
Bund und Länder hatten Qualitätsziele vereinbart. Die zusätzlichen Bundesmittel können in zehn unterschiedlichen Bereichen investiert werden, etwa zur Einstellung von mehr Personal, zur Erweiterung der Öffnungszeiten, zum Umbau der Räume oder zur Förderung des Sprachlernens. Die Kita-Leitungen sollen mehr Zeit für ihre eigentliche Arbeit gewinnen. Giffey sagte, es gebe keine Einheitslösung, die überall funktioniere. Die Fachleute müssten vor Ort entscheiden, welche Veränderung die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessere.
Da die Betreuungssituation in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, schließt der Bund mit jedem Land eine eigene Vereinbarung darüber ab, wie die Bundesgelder investiert werden sollen. Die Linksfraktion im Bundestag kritisierte, das Gesetz sehe keine Kontrolle über die Investition der Milliardenbeträge vor.