sozial-Politik

Arbeit

Heil will Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher entschärfen



Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorschriften zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher entrümpeln. So sollen künftig Hartz-IV-Bezieher, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, nicht mehr mit einer Kürzung ihrer Unterkunftskosten bestraft werden, wie er am 18. September auf der 50. Richterwoche des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel sagte. Auf der Fachtagung diskutierten rund 380 Rechtsexperten zum Thema "Sozialrecht der Zukunft".

Heil kritisierte die bayerische Landesregierung mit ihrer Praxis, dass Hartz-IV-Bezieher das seit 1. September eingeführte Landesfamiliengeld nicht auf ihr Arbeitslosengeld II anrechnen lassen müssen. Bayern habe eine Anweisung gegeben, dass sogenannte Optionskommunen, die allein für das Arbeitslosengeld II zuständig sind, das Landesfamiliengeld nicht mindernd als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II anrechnen dürfen.

Dies sei aber rechtswidrig. "Wir sind an Recht und Gesetz gebunden und sind keine Bananenrepublik", sagte der Bundessozialminister.

BSG-Präsident Rainer Schlegel forderte, dass Gesetze, aber auch Gerichtsurteile, für den Bürger viel verständlicher werden müssen. So seien etwa Vorschriften im Krankenversicherungsrecht oft "detailverliebt". Dies führe nicht gerade zu mehr Akzeptanz bei den Bürgern.

Nicht alle Probleme ließen sich zudem mit einem Mehr an Sozialleistungen lösen. Gegen rechts- und linksextreme Tendenzen in der Gesellschaft würden keine zusätzlichen Sozialleistungen helfen, sagte Schlegel.