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Kabinett beschließt Senkung des Arbeitslosenbeitrags



Das Kabinett in Berlin hat die in der Koalition verabredete Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf den Weg gebracht. Außerdem wurde eine bundesweite Qualifizierungsoffensive für Beschäftigte beschlossen.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll Anfang kommenden Jahres um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens sinken. Außerdem werden Weiterbildungen stärker gefördert und Arbeitnehmer besser abgesichert, die vorwiegend befristet beschäftigt sind. Die Arbeitgeber reagierten mit überwiegender Zustimmung, Kritik kam vom Sozialverband VdK.

Mit der Qualifizierungsoffensive reagiere man auf die Herausforderungen durch den digitalen Wandel, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 19. September in Berlin. Künftig soll grundsätzlich jeder Arbeitnehmer unabhängig von Betriebsgröße, Alter und Qualifikation eine Weiterbildung machen können. Die Weiterbildungen werden bezahlt, und das Gesetz eröffnet Möglichkeiten, die Zuschüsse zum Lohn während der Weiterbildungszeit zu erhöhen.

Kurzfristig Beschäftigte erhalten künftig schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Zeitraum, in dem sie mindestens zwölf Monate lang in die Beiträge gezahlt haben müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, wird von zwei auf zweieinhalb Jahre verlängert. Damit soll verhindert werden, dass sie immer wieder auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, wenn ein Vertrag endet.

Kramer: Schritt in die richtige Richtung

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte in Berlin, für die Unternehmen sei das Thema Bildung und Weiterbildung von zentraler Bedeutung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. "Deshalb sind die Vorschläge des Bundesarbeitsministers zur verstärkten Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Zielsetzung richtig." Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass Weiterbildungsförderung durch die Arbeitslosenversicherung in die von der Bundesregierung geplante, umfassende nationale Weiterbildungsstrategie sinnvoll eingebettet werde.

Kramer erinnerte daran, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht der einzige und bei weitem auch nicht der wichtigste Akteur auf diesem Feld sei. "Die deutschen Arbeitgeber investieren jedes Jahr über 33 Milliarden Euro in die Weiterbildung und damit mehr, als der derzeitige BA-Haushalt einschließlich der Zahlungen für das Arbeitslosengeld insgesamt ausmacht." Insofern dürfe die BA Weiterbildung nicht mit der Gießkanne fördern, sondern muss dort ansetzen, wo ein deutlicher Unterstützungsbedarf besteht.

Sozialverband gegen Beitragssenkung

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisierte die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als ein "falsches sozialpolitisches Signal". Durch diese Senkung entgingen der Arbeitslosenversicherung in den nächsten Jahren rund 24 Milliarden Euro. "Auf dieses Geld darf man aber nicht verzichten. Es muss genutzt werden, um die Arbeitslosenversicherung zu reformieren und sie wieder zu einer verlässlichen Absicherung für Arbeitnehmer machen."

Bentele zufolge sollten ältere Arbeitnehmer länger Arbeitslosengeld I beziehen und Leiharbeiter Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben können. "Denn sie zahlen Beiträge in die Versicherung, erreichen oft aber nicht die nötigen Anwartschaften. Außerdem muss man Arbeitslose besser qualifizieren, damit sie wieder Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben."

Bettina Markmeyer, Dirk Baas