sozial-Recht

Oberverwaltungsgericht

Schließung von Seniorenheim bestätigt



Die Schließung des Bonner Seniorenheims "Haus Dottendorf" bleibt bestandskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster wies mit einem am 2. Juli veröffentlichten Urteil die Berufung der Heimbetreiberin gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück. Die Stadt Bonn hatte das Pflegeheim im Januar 2015 schließen lassen, weil es strukturelle Mängel im Personaleinsatz und in der Pflege gab. Die knapp 100 Bewohner mussten innerhalb von zwei Tagen in anderen Einrichtungen unterkommen.

Im Oktober 2016 hatte das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Betreiberin gegen die Schließung abgewiesen. Die Richter glaubten nicht, dass die Betreiberin die strukturellen und personellen Mängel in ihrer Betriebsführung kurzfristig abstellt. Für die Bewohner der Einrichtung bestehe ein erhebliches Risiko, Schaden an Gesundheit oder sogar Leben zu nehmen, hieß es in dem Urteil. Aufgrund des Ausmaßes der Mängel im Bereich der Betriebs- und Pflegeleitung sei im Januar 2015 ein verantwortlicher Betrieb der Pflegeeinrichtung nicht mehr möglich gewesen.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte jetzt, die Kölner Richter hätten in ihrem Urteil offenlassen dürfen, ob die Stadt Bonn früher oder wirkungsvoller mildere Maßnahmen als eine Schließung zur Mängelbeseitigung hätte anordnen können. Die Heimbetreiberin habe nicht hinreichend dargelegt, dass die schwerwiegenden Mängel im "Haus Dottendorf" zum Zeitpunkt der Schließung auch durch andere Maßnahmen hätten beseitigt werden können. Die Heimaufsicht habe keine andere Wahl gehabt, als die Einrichtung zum Schutz der Bewohner zu schließen, stellte das Oberverwaltungsgericht fest.

Az.: 12 A 2480/16