Ausgabe 34/2017 - 25.08.2017
Frankfurt a.M. (epd). Für die Aufnahme eines minderjährigen Flüchtlings in eine Pflegefamilie gelten die gleichen Richtlinien wie für die reguläre Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen in die sogenannte Vollzeitpflege im Rahmen der staatlichen Jugendhilfe. (§ 27 in Verbindung mit § 33 SGB VIII)
Grundsätzlich gibt es keine Ausschlusskriterien. Auch eine spezielle Ausbildung oder Sprachkenntnisse für Familien oder Einzelpersonen sind nicht gefordert. Experten empfehlen, die Eignung von Familien oder Einzelpersonen zur Betreuung von jungen Flüchtlingen eingehend zu prüfen. Professionelle Vorbereitung und dauerhafte Begleitung seitens der Pflegekinderdienste wird ebenfalls dringend empfohlen. Bewährt hat sich, vorab ausreichend Zeit gemeinsam zu verbringen, um sich vor der Aufnahme in die Familie möglichst gut kennenzulernen.
Über das Ende des Lebens in der Gastfamilien entscheidet das Jugendamt. 18 Jahre alt zu werden, heißt für den Flüchtling nicht, sofort ausziehen zu müssen. In der Regel endet das Wohnen bei Gasteltern erst in der Zeit zwischen 20 und 22 Jahren, etwa nach dem Abschluss einer Ausbildung.
Das örtliche Jugendamt verlangt von Bewerbern:
- die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- den Nachweis der wirtschaftliche Unabhängigkeit, das heißt, ein festes Familieneinkommen, mit dem der Unterhalt der Familie gesichert ist
- einen Gesundheitsattest aller erwachsenen Pflegepersonen im Haushalt
- das Vorhandensein eines eigenen Zimmer von mindestens neun Quadratmetern für den neuen Mitbewohner
- das Einverständnis aller Familienmitglieder
- die Bereitschaft zur Teilnahme an Infoveranstaltungen und Schulungen, die je nach Amt unterschiedlich intensiv gestaltet sind.
- die Teilnahme an einem mehrstufigen Eignungsverfahren, in dem auch getestet wird, ob eine tragfähige Affinität zur Lebensrealität von Flüchtlingen besteht
- die Bereitschaft zur kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, mit dem rechtlichen Vormund des Flüchtlings und Institutionen wie Schule oder Ausländerbehörde während der Dauer der Hilfe
- Offenheit und Sensibilität für Erfahrungen aus anderen Kulturen und die Bereitschaft, sich mit ungewohnten Verhaltensweisen auseinanderzusetzen
- Das Bundesfamilienministerium empfiehlt interessierten Gastfamilien auch, sich die Frage zu stellen, ob sie es aushalten, mit Rassismus und Diskriminierung konfrontiert zu werden.