Ausgabe 31/2017 - 04.08.2017
Kiel (epd). Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat Ausnahmeregelungen für den Wohnortwechsel von Asylbewerbern geschaffen. Für ein Studium, eine Ausbildung oder einen Beruf können ab sofort auch nicht anerkannte Asylbewerber mit Bleibeperspektive einen Antrag auf "landesinterne Umverteilung" stellen, teilte das Innenministerium am 28. Juli mit. Bislang war dies in der Regel nur aus familiären oder humanitären Gründen möglich.
"Integration klappt am besten über Ausbildung und Arbeit", begründete Staatssekretär Torsten Geerdts (CDU) den Erlass. Deshalb dürfe es nicht länger passieren, dass Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive einen Job oder ein Studienangebot ausschlagen müssen, weil ihre Unterkunft zu weit weg ist, sagte er.
Zielgruppe des Erlasses sind Asylbewerber, die trotz des angestrebten Abbaus der durchschnittlichen Verfahrensdauer sehr lange auf eine endgültige Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen. Grundsätzlich sind sie nach ihrer in der Regel sechswöchigen Zeit in der Aufnahmeeinrichtung des Landes bis zur Entscheidung über ihren Antrag an den ihnen zugewiesenen Wohnort in den Kreisen oder Kreisfreien Städten gebunden.
In der Regel hätten die Asylsuchenden auf kommunaler Ebene die notwendigen Sprachkenntnisse für den Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit erworben, sagte Geerdts weiter. Auch eigentlich abgelehnte - aber geduldete - Asylbewerber könnten bei Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung eine weitere Duldung für deren Dauer erhalten.