Ausgabe 16/2017 - 21.04.2017
Rottenburg (epd). Gewerkschaften können künftig in der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart beim Thema Arbeitsverträge mitreden. Sie sind eingeladen, in der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) mitzuarbeiten, teilte das Bistum am 19. April in Rottenburg mit. Damit setze die Diözese ein Urteil des Bundsarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 um.
Im kirchlichen Arbeitsrecht gilt der sogenannte Dritte Weg, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer in paritätisch besetzten Kommissionen über Tarife und Arbeitsbedingungen entscheiden. Streiks sind in kirchlichen Einrichtungen ebenso verboten wie Aussperrungen. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart fallen 21.000 Arbeitsplätze unter diese Regelung.