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Bundestag

Unterhaltsvorschuss: Reform soll ab Juli greifen



Der Bundestag hat am 16. Februar in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. "Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie sprach von guten Nachrichten für Alleinerziehende.

Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Ziel ist es, ab dem 1. Juli den Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes zu zahlen. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient.

Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Schwesig betonte, der Unterhaltsvorschuss sei eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätige nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt.


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