Ausgabe 08/2017 - 24.02.2017
Essen (epd). Die Sozialgerichte in Nordrhein-Westfalen befassen sich zunehmend mit den "Wohnsitzauflagen" für Flüchtlinge. Die ersten Fälle von sozialrechtlichen Auswirkungen der "Wohnsitzauflagen" seien in den vergangenen Monaten verhandelt worden, erklärte der scheidende Präsident des Landessozialgerichts NRW, Joachim Nieding am 20. Februar in Essen. "Wir gehen allerdings davon aus, dass die Auswirkungen des Zuzugs von Geflüchteten auf die Sozialgerichtsbarkeit erst im Laufe der kommenden Jahre deutlich spürbar sein werden", sagte Nieding.
In Nordrhein-Westfalen wird anerkannten Flüchtlingen seit dem 1. Dezember ein fester Wohnsitz zugewiesen. Flüchtlinge werden auf die Städte und Gemeinden verteilt und müssen drei Jahre dort wohnen bleiben.
Auch die Klagen im Bereich von Hartz IV im Zusammenhang mit Zuwanderern besonders aus Bulgarien, Rumänien und weiteren osteuropäischen Beitrittsländern der EU werden nach Ansicht des Präsidenten des Landessozialgerichts NRW zunehmen. Zudem seien mit Klagen gegen die seit dem 1. Januar 2017 geltende Sperre für Zuwanderer in die Sozialhilfe zu rechnen. Hier sei noch unklar, ob die Sozialgerichte das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof zur Klärung anrufen würden.
2016 gingen nach Angaben von Nieding insgesamt rund 88.620 Verfahren bei den landesweit acht Sozialgerichten neu ein. Dazu zählten Klagen sowie Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Dies seien fast acht Prozent oder rund 6.310 Verfahren mehr als im Vorjahr. Die Zahl der unerledigten Verfahren lag zum Jahresende 2016 mit 89.125 um rund fünf Prozent über der Zahl des Vorjahres. Rund 33,5 Prozent oder 29.665 Fälle aller eingegangenen Klagen betrafen die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Rund 16 Prozent oder 14.566 Fälle betrafen das Schwerbehindertenrecht.
Rund 40 Prozent der Verfahren in erster Instanz bei den Sozialgerichten gingen mit vollem oder mit teilweisem Erfolg zu Ende. In zweiter Instanz lag die volle oder teilweise Erfolgsquote bei nur noch 23,5 Prozent.