Ausgabe 42/2016 - 21.10.2016
Berlin (epd). Die Bundesregierung will weitere Schritte zum Kampf gegen Schwarzarbeit unternehmen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vorgelegt, berichtete der Bundestag am 18. Oktober in Berlin. Geplant sind demnach neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder.
So sollen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse, hieß es. Und: Zollbehörden sollen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen dürfen.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders im Taxigewerbe. Die Bundesregierung stimme den Vorschlägen der Länder zu, hieß es.