Ausgabe 39/2016 - 30.09.2016
Berlin (epd). Der Bundestag hat am 29. September in Berlin über den Gesetzentwurf zur Flexi-Rente beraten, mit dem der Übergang in den Ruhestand flexibler ausgestaltet werden soll als bisher. Union und SPD wollen erreichen, dass ältere Beschäftigte möglichst lange im Erwerbsleben gehalten werden. Die Betroffenen sollten bessere Möglichkeiten erhalten, ihren Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und gemäß ihren individuellen Lebensentwürfen zu gestalten.
Union und SPD mussten ihren Entwurf im Bundestag gegen scharfe Kritik aus der Opposition verteidigen. Die Linksfraktion sprach von einer "zynischen Politik". Seit Jahren sänken die heutigen und künftigen Renten. Als Kompensation werde den Beschäftigten angeboten, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Die Grünen kritisierten die Regelungen als untauglich. Das Gesetz trage nichts dazu bei, Ältere im Arbeitsleben zu halten. Die Mehrheit habe Schwierigkeiten, bis 67 durchzuhalten; darum müsse sich die Politik kümmern.
Zu den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Bisher sind die Vorgaben so starr, dass Teilrentner fürchten müssen, ihre Rente zurückzahlen zu müssen, wenn sie die Verdienstgrenzen auch nur um einen Euro überschreiten.
Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht wie die Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen nach den Regierungsplänen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch zu erwerben.
Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für die Dauer von fünf Jahren wegfällt.