Ausgabe 14/2016 - 08.04.2016
München (epd). Der Umgang eines Kindes mit seinem Vater kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. So darf etwa die Polizei die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter aufbrechen, um dem Kind den Umgang mit seinem Vater zu ermöglichen, stellte das Amtsgericht München in einem am 1. April bekanntgegebenen Beschluss klar.
Im Rechtsstreit ging es um einen siebenjährigen Jungen, der bei seiner Mutter in München lebt. Nach einer vor dem Oberlandesgericht (OLG) München getroffenen Vereinbarung sollte das Kind alle zwei Wochen den getrennt lebenden Vater besuchen können. Das Kind hatte in dem Verfahren erklärt, gerne seinen Vater besuchen zu wollen.
Doch das machte die Mutter nur zweimal mit. Danach schob sie mehrere Erkrankungen des Kindes und eine Feier vor, um den Umgang des Kindes mit seinem Vater zu verhindern. Einen Tag Ordnungshaft für die Mutter änderte ihr Verhalten nicht.
Das Amtsgericht ordnete schließlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts an. Polizei und Umgangspfleger ließen so zweimal die Tür bei der Mutter aufbrechen, ohne diese oder das Kind aber anzutreffen. Die Maßnahmen zeigten dennoch Wirkung. Nach einem erneuten richterlichen Umgangsbeschluss kann der Vater nun einmal in der Woche seinen Sohn sehen.