sozial-Recht

Landessozialgericht

Volle Erwerbsminderung bei starker Sehbehinderung



Arbeitnehmer, die wegen eines eingeschränkten Sehvermögens die üblichen Wege zur Arbeit nur noch unter Gefahr zurücklegen, sind erwerbsgemindert. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 31. März veröffentlichten Urteil klargestellt. Es sprach damit einem Erzieher eine volle Erwerbsminderungsrente zu.

Der Mann bezog nach langer Arbeitsunfähigkeit ab 25. Oktober 2011 Arbeitslosengeld. Einen Monat erlitt er eine Sehstörung an beiden Augen. Dies war mit einem Gesichtsfeldausfall verbunden. Er beantragte daraufhin die volle Erwerbsminderungsrente, die allerdings die Rentenversicherung erst ab dem 1. Januar 2013 bewilligte. Er hätte vorher noch als Poststellenmitarbeiter arbeiten können, war ihre Begründung.

Der Erzieher könne laut Sachverständigengutachten seit seinem eingeschränkten Sehvermögen die üblichen alltäglichen Wegstrecken aber nur noch unter besonderer Gefahr zurücklegen, betonte das LSG. Daher stehe ihm bereits ab Dezember 2011 und nicht später die volle Erwerbsminderungsrente zu.

Der Kläger sei nicht in der Lage, ohne Gefahr zur Arbeit zu gehen. Zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr sei er auf eine Begleitperson angewiesen.

Az.: L 13 R 2903/14


« Zurück zur vorherigen Seite


Weitere Themen

Häftling muss sich warm waschen können

Ein Strafgefangener hat zwar keinen Anspruch auf eine tägliche Dusche, er muss sich aber mehrmals in der Wochen mit warmem Wasser waschen können. Ein Gefangener müsse die Möglichkeit haben, mindestens viermal wöchentlich die Körperhygiene mit warmem Wasser zu erledigen, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am 6. April veröffentlichten Urteil.

» Hier weiterlesen

Fahrlässige Tötung: Freispruch für Jugendamtsmitarbeiter

Ein Leipziger Jugendamtsmitarbeiter ist auch in zweiter Instanz von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Juni 2012 in Leipzig fahrlässig den Tod eines zweijährigen Jungen mitverschuldet zu haben. Das Oberlandesgericht Dresden habe nach mündlicher Verhandlung die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch in erster Instanz als unbegründet verworfen, teilte das Gericht am 1. April in Dresden mit. Der Freispruch sei damit rechtskräftig.

» Hier weiterlesen

Eingliederungsvereinbarung muss genau formuliert sein

Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter dürfen nicht widersprüchlich sein. Verlangt die Behörde bei einem Hartz-IV-Aufstocker mit gleicher Priorität einerseits den Ausbau der bestehenden selbstständigen Tätigkeit und andererseits auch das Bemühen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ist dies nicht zulässig, entschied das Sozialgericht Berlin in einem Beschluss vom 17. März. Die Berliner Richter ordneten damit die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Jobcenter-Bescheid an.

» Hier weiterlesen