Ausgabe 11/2016 - 18.03.2016
Düsseldorf (epd). Die Diakonie in Nordrhein-Westfalen bietet künftig Opfern schwerer Gewalttaten psychosoziale Hilfe in Gerichtsverfahren an. "Es geht darum, Opfern von Gewalttaten die Angst vor dem Prozess zu nehmen und sie zu stabilisieren", sagte Sabine Bruns, Referentin für Straffälligenhilfe bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, am 10. März in Düsseldorf. Auf diese kostenlose sogenannte Psychosoziale Prozessbegleitung haben Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die sexuell missbraucht oder Opfer einer schweren Gewalttat geworden sind, ab Januar 2017 einen Rechtsanspruch.
"Der neue Rechtsanspruch ist ein Meilenstein im Opferschutz", betonte Bruns. Er ist im 3. Opferrechtsreformgesetz, das Ende 2015 verabschiedet wurde, vorgesehen. Die Prozessbegleiter unterstützen Gewaltopfer nach Angaben der Diakonie vor, während und nach dem Prozess. Zu ihren Aufgaben gehöre es etwa, über den Ablauf des Prozesses aufzuklären, juristische Fachbegriffe zu übersetzen und die Betroffenen auch mit in den Gerichtssaal zu begleiten. "Das Strafverfahren weckt bei vielen schlimme Erinnerungen, Scham und Schuldgefühle und führt nicht selten zu einer Retraumatisierung", sagte Bruns.
In Nordrhein-Westfalen stellen nach Angaben der Diakonie ausschließlich die Wohlfahrtsverbände die Prozessbegleiter. Die gesetzlich vorgeschriebene elfmonatige Ausbildung startet demnach an diesem Wochenende an der Universität Düsseldorf.