Ausgabe 06/2016 - 12.02.2016
Berlin (epd). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern und hat deshalb einen Antrag im Bundestag vorgelegt, berichtete das Parlament am 5. Februar.
Darin stellen die Grünen zwar fest, dass die Wirtschaft und ihre Unternehmen Flexibilität brauchen und insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Flexibilitätsvorteile "unverzichtbar" seien. Aber wenn Leiharbeit und Werkverträge ausschließlich zur Senkung der Lohnnebenkosten genutzt werden, "dann ist das ein klarer Missbrauch", schreiben die Abgeordneten.
Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leiharbeit reformiert werden soll. Ziel sei es, den Missbrauch von Werkverträgen zu stoppen und die zunehmende Scheinselbstständigkeit zu verhindern.
Unter anderem soll dem Antrag nach im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem ersten Tag festgeschrieben werden. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll nach dem Willen der Grünen verzichtet werden, weil sie dann künftig nicht mehr nötig sei. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen die Prüfkriterien verändert werden. Außerdem regen die Grünen an, dass Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen bekommen.