Dortmund, Bonn (epd). Denkmalpfleger und historisch Interessierte wollen das Ruhrgebiet auf die Bewerberliste für das Weltkulturerbe der Unesco setzen. Die "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet" soll nach dem Wunsch der in Dortmund ansässigen "Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur" 2023 als Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen auf die deutsche Vorschlagliste, die sogenannte Tentativliste, der Kulturministerkonferenz gesetzt werden, wie die Stadt Dortmund am 15. Dezember mitteilte. Aus der Tentativliste resultiert eine spätere Bewerbung bei der Kultur- und Bildungsorganisation der Vereinten Nationen, Unesco.
Die "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet" sei eine der dichtesten und bedeutendsten Industrieregionen der Welt, gab die Stadt die Einschätzung der Stiftung wieder. Die durch ehemalige Steinkohlebergwerke, Kokereien und Eisenhütten geprägte Landschaft mit ihrem dichten Verkehrsnetz, einer wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und industriebedingten Wohnsiedlungen sei ein herausragendes Beispiel für die technologischen und architektonischen Entwicklungen, die mit der Ansiedlung von Schwerindustrie einhergehen. Mit der Bewerbung soll die Einzigartigkeit dieser Ära aufgezeigt werden, die die Zeit von 1870 bis in die 1950er Jahre umfasst.
21 Orte spiegeln Wandel im Revier wider
Auf Dortmunder Stadtgebiet befinden sich unter anderem die Zechen Zollern II/IV, Gneisenau, die Kokerei Hansa und der Dortmunder Hafen. Die Liste für die "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet" umfasst insgesamt 21 Elemente. Auch das Verwaltungsgebäude der Dortmunder Union, die Spitzkegelhalden Hallerey, diverse Eisenbahnlinien sowie die Siedlung Kolonie Landwehr gehören dazu.
Noch sei völlig offen, welches Projekt auf der deutschen "Tentativliste" vorne steht und bei der Unesco als bundesdeutsches Projekt vorgeschlagen wird, hieß es. Doch sollte das Ruhrgebiet den Welterbestatus erhalten, werde es verstärkt darum gehen, die unter Schutz gestellten Elemente zu erhalten und bei allen zukünftigen Planungen angemessen zu berücksichtigen.
Das Welterbekomitee der Unesco listet weltweit anerkannte Welterbestätten auf. Beim Welterbekomitee sind auch die Tentativlisten der einzelnen Staaten mit möglichen Kandidaten hinterlegt. Aus dieser Liste darf jeder Staat pro Jahr maximal zwei Stätten für die Aufnahme in die Welterbeliste nominieren.