Das sogenannte Containern bleibt strafbar. Eine Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus dem verschlossenen Supermarkt-Abfallcontainer sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Bundesverfassungsgericht am 18. August in Karlsruhe mit. Dies verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Gesetzgeber dürfe das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen. Zwei dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden nahm das höchste deutsche Gericht daher nicht zur Entscheidung an. (AZ: 2 BvR 1985/19, 2 BvR 1986/19)

Die beiden Beschwerdeführerinnen aus Bayern hatten Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes entwendet. Darin wurden Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum entsorgt sowie Waren, die wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht mehr verkauft werden.

Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügten die Beschwerdeführerinnen die Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie die Verletzung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit. Zudem habe der Supermarkt kein schutzwürdiges Interesse an den weggeworfenen Lebensmitteln, argumentierten die beiden Frauen. Die massenhafte und in vielen Fällen vermeidbare Verschwendung von Lebensmitteln durch Vernichtung sei in besonderer Weise sozialschädlich.

Acht Stunden gemeinnützige Arbeit

Ob der Gesetzgeber im Hinblick auf andere Grundrechte oder Staatszielbestimmungen auch eine alternative Regelung hinsichtlich des Umgangs mit entsorgten Lebensmitteln treffen könnte, sei in diesem Fall ohne Bedeutung, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Zunächst hatte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck die Beschwerdeführerinnen wegen Diebstahls verwarnt und acht Stunden gemeinnützige Arbeit bei einer Einrichtung der Tafel angeordnet. Das Unternehmen sei Eigentümer der Lebensmittel und deren Wegnahme daher strafbar, hatte das Gericht entschieden. Die dagegen gerichtete Revision wies das Bayerische Oberste Landesgericht als unbegründet zurück.

Nach ihrer erfolglos eingelegten Verfassungsbeschwerde erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Berlin: "Die Entscheidung zeigt, dass die Politik endlich tätig werden muss." Dass Menschen bestraft werden, die genießbare Nahrung vor der Entsorgung bewahren, widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, Lebensmittelverschwendung zu stoppen, sagte Vorstandsmitglied Boris Burghardt. Nach Angaben der GFF werden in Deutschland jährlich etwa 18 Millionen Tonnen Lebensmittel vergeudet.