Die vatikanische Glaubenskongregation hat ein Handbuch mit praktischen Anweisungen zum Umgang mit Missbrauchsfällen herausgegeben. Der Leitfaden sei eine "Gebrauchsanweisung" für Bischöfe und Kirchenrechtler, der diejenigen "an der Hand nehmen" wolle, die mit Missbrauchsfällen zu tun haben, betonte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, am 16. Juli nach Angaben des Vatikans.

Der 16-seitige Text definiert unterschiedliche Formen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbedürftige und schließt auch den Besitz kinderpornografischen Materials mit ein. Bei der in der zuständigen Diözese zu veranlassenden Voruntersuchung sei auch anonymen Hinweisen nachzugehen, heißt es in dem Dokument. Das Handbuch betont, dass allen Hinweisen nachgegangen muss und dabei die jeweils geltenden staatlichen Gesetze beachtet werden müssen.

Die Kirchenbehörden sollen Verdachtsfälle den staatlichen Behörden anzeigen, wenn sie überzeugt sind, dass dies für den Schutz des Opfers oder anderer Minderjähriger nötig sei - auch wenn keine Anzeigenpflicht existiert. Informationen über Missbrauchsfälle, die im Rahmen einer Beichte übermittelt werden, dürfen aber nicht verfolgt werden.

Nicht auf Deutsch

Vor allem mit Blick auf Länder, in denen das Bewusstsein für Missbrauch in der Kirche nicht ausgeprägt ist, erläutert das Handbuch das nach dem geltenden Kirchenrecht und päpstlichen Erlassen gebotene Vorgehen. Im Bezug auf die Entlassung von Tätern aus dem Priesterstand betont es, dies sei "keine Strafe sondern ein administrativer Akt". Das Handbuch warnt vor der früher gängigen Praxis, Missbrauchstäter in andere Diözesen zu versetzen in der Annahme, die "Entfernung des Geistlichen sei eine befriedigende Lösung des Falles".

Der Leitfaden wurde in sechs Sprachen veröffentlicht, darunter Spanisch, Portugiesisch und Polnisch. Im Unterschied zu früheren Dokumenten liegt es nicht in deutscher Sprache vor.