Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Saar fordert vom Bund Nachbesserungen beim Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose. Im Saarland sei das Gesetz zwar "ein voller Erfolg", sagte der Liga-Vorsitzende und Diakoniepfarrer Udo Blank am 13. Februar in Saarbrücken. Allerdings sei das Budget der Jobcenter im kleinsten Flächenbundesland auch für die kommenden Jahre schon erfüllt. Das Gesetz sehe bisher nicht vor, dass nicht genutzte Mittel aus anderen Bundesländern übertragen werden können.

In anderen Bundesländern sei die Nachfrage deutlich geringer, Mittel würden nicht verbraucht und damit lande das Geld im Haushaltsüberschuss des Bundes. "Ein Stück weit werden die Jobcenter, aber eigentlich die Betroffenen, dafür bestraft, dass sie sich sehr schnell sehr engagiert haben", betonte Blank. Dabei hätten die Jobcenter noch Menschen auf der Liste, die nach dem Teilhabechancengesetz in Arbeit gebracht werden könnten. "Da sind wir uns auch im Saarland mit der Landesregierung und über alle Verbände hinweg einig, dass das sehr bedauernswert und auch ärgerlich ist", sagte der Liga-Vorsitzende.

Wohlfahrtsverbände fordern vom Bund Nachbesserungen

Zu den Problemen, die es seit Start des Gesetzes gebe, gehöre auch die Befristung bis 2024. "Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, ein solches Gesetz zu befristen", unterstrich Blank. Langzeitarbeitslose werde es weiter geben, egal wie die Konjunktur rauf oder runter gehe. Ein weiterer Kritikpunkt seien die Voraussetzungen, um Anspruch zu haben. "Man muss so richtig langzeitarbeitslos sein, damit man in dieses Programm kommt", sagte er. Damit greife das Gesetz für den Einzelnen eher spät und erschwere so die Vorbeugung von Langzeitarbeitslosigkeit.

Beim am 1. Januar 2019 gestarteten Teilhabechancengesetz erhalten Arbeitgeber zwei Jahre lang den Lohn erstattet, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Danach sinkt der Zuschuss. Diese Regelung gilt für Arbeitslose über 25, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre von Arbeitslosengeld II lebten. Auch für Menschen, die seit zwei Jahren keine Arbeit haben, gibt es eine Regelung. Maximal 150.000 Menschen könnten so wieder in Arbeit gebracht werden. Der Bund stellt dafür vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Von den bundesweit 150.000 geplanten Stellen sind der Vorsitzenden des Liga-Fachausschusses Arbeit, Astrid Klein-Nalbach, zufolge erst 35.000 bundesweit geschaffen worden. Im Saarland machten Betriebe des ersten Arbeitsmarkts zehn Prozent aus, die meisten Stellen gebe es etwa bei Kommunen oder den Wohlfahrtsverbänden, betonte sie. Der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit zufolge konnten über das Gesetz bisher 920 Frauen und Männer eine Arbeit finden.

Rebekka Trunz ist über die Regelung an eine Stelle im Café Valz der Diakonie Saar gekommen. Die 35-jährige Mutter von vier Kindern hat eine Ausbildung als Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe gemacht. Die dortigen Arbeitsverhältnisse ließen sich nicht mit der Kindererziehung in Einklang bringen, erklärte sie. Nun könne sie ohne Probleme morgens die Kinder in den Kindergarten und zur Schule bringen. Es bedeute ihr sehr viel, wieder Arbeit zu haben, erklärte Trunz. Sie sei wieder offener, könne ihre Miete selbst bezahlen. Zudem müsse sie sich nun fünf Jahre erst einmal keine Gedanken machen, wie es weitergehe.