Der Friedensaktivist Hermann Theisen hat mit seiner Aufforderung an Militärangehörige, Details völkerrechtswidriger US-amerikanischer Drohnen-Einsätze öffentlich zu machen, nicht zu einer Straftat aufgerufen. Das Amtsgericht Bad Berleburg sprach Theisen von dem Vorwurf frei, wie ein Sprecher des Landgerichts Siegen dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 21. Dezember sagte. Die Richter verurteilten ihn jedoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro, weil er als Leiter einer Demonstration gegen Versammlungsauflagen verstoßen hatte (AZ: 7DS 203/19).

Theisen hatte in Flugblättern zum "Whistleblowing" aufgerufen. Die Papiere hatte er im Frühjahr vor dem US-Stützpunkt im pfälzischen Ramstein sowie am "United States Africa Command"-Hauptquartier in Stuttgart, am Bundesverteidigungsministerium in Bonn und an der Hachenberg-Kaserne im Siegerland verteilt. Darin forderte er von den Soldaten, "die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos" über die Beteiligung der Luftwaffe an den Drohnen-Einsätzen zu informieren. Seine Aktion hatte er damit begründet, die Bundesregierung unternehme nichts, um die Nutzung von US-Militärstützpunkten in Deutschland für völker- und menschenrechtswidrige Drohneneinsätze zu beenden.

Hermann Theisen stand wegen verschiedener Flugblattaktionen immer wieder im Fokus der Justiz. In den allermeisten der inzwischen über 25 Strafverfahren wurde er spätestens in der Berufungsinstanz freigesprochen. Menschenrechts- und Friedensorganisationen fordern die Bundesregierung seit Jahren auf, die Unterstützung von Drohnenangriffen durch die Satelliten-Relaisstation in Ramstein zu unterbinden.