Bielefeld (epd). Die westfälische Landeskirche will homosexuelle Paare künftig vor dem Traualtar genauso behandeln wie Beziehungen zwischen Frau und Mann. Beide Formen der Trauung wären dann in der Evangelischen Kirche von Westfalen damit völlig gleichgestellt. Jede der 20 evangelischen Landeskirchen, die sich in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammenschlossen haben, hat den Umgang mit homosexuellen Paaren für sich geregelt. So kommt es, dass je nach Region unterschiedliche Regeln gelten.
Die Segnung ist mittlerweile fast überall möglich. Lediglich bei der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe als eine der kleinsten Landeskirchen darf eine Segnung bislang nicht in einem Gottesdienst geschehen. Fast jede Landeskirche sieht aber auch vor, dass Gemeinden und Pfarrer nicht dazu gezwungen werden können, gleichgeschlechtlichen Paaren ihren Segen zu geben.
Bislang entspricht in 13 Landeskirchen die Segnung nun einer kirchlichen Trauung und ist damit auch eine Amtshandlung, die in einem Gottesdienst passiert. Dazu zählen: Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelische Kirche der Pfalz, die Evangelische Landeskirche Baden, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Bremische Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die Evangelisch-reformierte Kirche und die Nordkirche. Hinzu kommt jetzt auch die westfälische Landeskirche.
Segnung in Gottesdiensten
In fünf Landeskirchen sind Segnungen in Gottesdiensten möglich. Sie sind keine Trauungen, werden teilweise aber in eigenen Verzeichnissen festgehalten. Segnungen sind in der Evangelischen Landeskirche Anhalts, in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, in der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland und in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens möglich.
Einen Sonderfall stellt die Evangelische Landeskirche in Württemberg dar. Dort war die Diskussion über die Möglichkeit einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst kompliziert, da es in der Landeskirche zwei komplett konträre Auffassungen gibt. Die Synode hat dort im März 2019 aber beschlossen, dass ab 2020 in bis zu einem Viertel der Gemeinden Segnungsgottesdienste nach einer zivilen Eheschließung angeboten werden können. Es gibt also keine gemeinsame Regel.
In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe sind nur nichtöffentliche Segnungen möglich.