In den Gremien der lutherischen Kirchen in Deutschland werden in Zukunft mehr junge Menschen sitzen. Die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) stimmte am 9. November bei ihrer Tagung in Dresden mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit einer Verfassungsänderung zu. Die Änderung soll bereits in der nächsten Wahlperiode ab 2021 gelten.

Die Generalsynode der VELKD besteht nach der Verfassungsänderung aus 50 Mitgliedern, von denen 38 von ihren Gliedkirchen gewählt und zwölf vom Leitenden Bischof berufen werden. Unter den 50 Mitgliedern sollen in Zukunft mindestens acht sein, die am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit beginnt, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

"Soll keine Ausrede sein"

Vier der acht jungen Mitglieder sollen berufen werden, vier sollen unter den gewählten Mitgliedern der vier größten lutherischen Landeskirchen sein - der hannoverschen, der bayerischen, der norddeutschen und der sächsischen Landeskirche. Unter den von den Gliedkirchen gewählten Synodalen können natürlich weitere junge Menschen sein. "Die neue Regelung soll keine Ausrede sein, nicht noch mehr junge Menschen in die Gremien zu wählen", sagte der Präsident der Generalsynode, Wilfried Hartmann, am Samstag in Dresden vor Journalisten.

Alle Delegierten haben in Zukunft das Stimm- und Antragsrecht. Damit werden die Jungdelegierten allen anderen Delegierten rechtlich gleichgestellt. Die mindestens acht jüngeren Delegierten werden vorbehaltlich einer Änderung der Grundordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auch der EKD-Synode angehören.

Die VELKD ist ein Zusammenschluss von sieben evangelisch-lutherischen Landeskirchen innerhalb der EKD, der rund 8,6 Millionen Gläubige angehören. Seit 2018 steht der hannoversche Landesbischof Ralf Meister der VELKD als Leitender Bischof vor.