Minden/Bielefeld (epd). Eine für den 9. November in Bielefeld angemeldete Kundgebung für die inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck darf stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin am 30. September mitteilte (AZ: 11 L 886/19). Der Demonstrationszug von der Partei "Die Rechte" ist einen Tag nach dem Geburtstag von Haverbeck geplant, die am 8. November 91 Jahre alt wird. Die mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilte rechte Aktivistin sitzt derzeit ein Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt in Bielefeld ab. Das Motto des rechtsextremen Kundgebung lautet "Mit 91 Jahren in den Knast! Freiheit für Ursula Haverbeck! Für echte Meinungsfreiheit".
Partei "Die Rechte" unterstützt Holocaust-Lügnerin Haverbeck
"Die Rechte" hatte gegen eine Auflage des Polizeipräsidiums Bielefeld Rechtsmittel eingelegt. Die Behörde hatte die angemeldete Demonstration zwar erlaubt, aber aufgrund des Gedenkens an die Novemberpogrome von 1938 gefordert, dass die Partei grundsätzlich einen anderen Veranstaltungstag wählen solle.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden sah im Gegensatz zur Polizeibehörde keine ausreichenden Gründe für eine Beschränkung der "Rechten"-Kundgebung gegeben. Das benannte Thema der geplanten Demonstration weise "keine Stoßrichtung gegen das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft" auf, heißt es in dem am 30. September veröffentlichten Beschluss. Eine solche ergäbe sich auch nicht aus sonstigen Umständen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, gegen ihn ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Ein Polizeisprecher sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Polizeipräsidium werde alle Rechtsmittel ausschöpfen. "Wir stellen uns aber auf eine Demonstration ein." Ein gesellschaftliches Bündnis hat bereits eine Gegendemonstration für den 9. November angekündigt.
Haverbeck verbüßt seit Mai 2018 in Bielefeld-Brackwede eine zweijährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung, die vom Landgericht Verden verhängt wurde. Das Detmolder Landgericht hatte sie zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Haverbeck hatte unter anderem bestritten, dass das Konzentrationslager Auschwitz ein Vernichtungslager war.
Im vergangenen November waren 6.000 Menschen in Bielefeld gegen eine rechte Kundgebung für Holocaust-Leugnerin auf die Straße gegangen. Die Polizei Bielefeld war im Nachhinein für ihren Einsatz scharf kritisiert worden. Das "Bielefelder Bündnis gegen Rechts" warf der Polizei ein aggressives Vorgehen vor. Mit Wasserwerfern, Räumpanzern und Hundertschaften sei der friedliche Protest "unverhältnismäßig" erschwert worden. Die Gegendemonstranten seien zudem entgegen vorheriger Absprachen weiträumig von den Neonazis abgesperrt worden.