Die Umweltschutzorganisation BUND geht im juristischen Streit um den Braunkohletagebau Hambach in die nächste Instanz. Nach der Zurückweisung von drei Klagen (AZ: 14 K 3037/18, 4496/18, 6238/18) durch das Verwaltungsgericht Köln im März seien nun am Montag Anträge auf Zulassung der Berufung beim Oberwaltungsgericht Münster eingereicht worden, kündigte der BUND NRW am 19. August in Düsseldorf an. Dessen ungeachtet besteht der vom BUND im Eilverfahren beim OVG erwirkte Rodungsstopp im Hambacher Wald bis auf weiteres fort.

Der BUND hält die Kölner Urteile für sachlich und rechtlich falsch. Im Wesentlichen gehe es bei der Klage gegen den Hauptbetriebsplan um die Frage, ob der Hambacher Wald wegen der 2005 entdeckten Bechstein-Fledermauspopulation und der eigentlich geschützten Lebensraumtypen für das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet hätte nachgemeldet werden müssen. Nach Auffassung des BUND sind auch nachträgliche Gebietsmeldungen in der Richtlinie vorgesehen. Das spät entdeckte Fledermaus-Vorkommen hätte einen solchen Meldeprozess auslösen müssen, erklärte der BUND und widerspricht damit der Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts.

BUND sieht Politik gefordert

Mit Blick auf die Grundstücksenteignung widerspricht der BUND der Auffassung, die unter dem Grundstück liegende Braunkohle sei zur Sicherung der Energieversorgung notwendig. Vielmehr stünden viele weitere Allgemeinwohlinteressen wie der Klima-, Grundwasser- und Naturschutz dem Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentum entgegen, betonte die Umweltschutzorganisation. Die 500 Quadratmeter große Ackerfläche im unmittelbaren Tagebauvorfeld hatte der Verband 1997 gekauft und bis zur Enteignung als Anlaufpunkt für friedliche Demonstrationen genutzt.

Der BUND hofft jetzt, dass das Oberverwaltungsgericht die Berufungen zulässt und die erstinstanzlichen Urteile aufhebt. Letztendlich aber sei auch die Politik gefordert, schnell zu einer klimaschutzpolitischen Lösung zu kommen, hieß es. Die von RWE beschleunigte Zerstörung der hinter dem Hambacher Wald gelegenen Ortschaften Kerpen-Manheim und Merzenich-Morschenich sei inakzeptabel. Auch dass sich die RWE-Bagger weiter unmittelbar an den Rand des Hambacher Waldes heranfrästen, sei ebenso unnötig wie schädlich für das Ökosystem.

Der Hambacher Wald im Kreis Düren gilt als Symbol des Widerstands gegen den Kohle-Abbau. Nachdem sich die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" Ende Januar für den Erhalt des Forstes ausgesprochen hatte, hatte sich auch Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dieser Empfehlung angeschlossen. RWE kündigte daraufhin an, bis 2020 keine weiteren Bäume zu fällen.