Der sächsische Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) hat das Urteil über die vorläufige Zulassung von 30 Kandidaten auf der Landesliste der AfD zur kommenden Landtagswahl begrüßt. Nun könne in Sachsen ein Parlament gewählt werden, über dem nicht "von vornherein das Damoklesschwert einer Neuwahl" schwebe, sagte Rößler am 26. Juli in Dresden. Zu den obersten Prinzipien im Land gehöre, dass sich der Wählerwille auch im Parlament widerspiegele, betonte der Landtagspräsident.

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte am Vorabend die ersten 30 Plätze der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl am 1. September vorläufig zugelassen. Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses vor drei Wochen durften zunächst nur 18 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste geführt werden. Bei einem guten Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl hätte sie so möglicherweise nicht alle Sitze im Parlament besetzen können.

Das Urteil des Gerichts hat nur vorläufigen Charakter, eine endgültige Entscheidung soll am 16. August getroffen werden. Möglich ist unter anderem, dass der AfD eine noch längere Kandidatenliste gewährt wird, denn ursprünglich waren dort 61 Namen verzeichnet. Da aber ab Listenplatz 30 das Wahlverfahren geändert wurde, hatte der Verfassungsgerichtshof in diesem Punkt Zweifel am Verfahren geäußert und ließ per einstweiliger Anordnung vorerst nur die ersten 30 Plätze zu.