Düsseldorf, Viersen (epd). Ein Auto-Kennzeichen mit der Buchstaben- und Zahlenfolge "HH 1933" darf laut einer Gerichtsentscheidung eingezogen werden, da es an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erinnert und daher sittenwidrig ist. Wie die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem am 2. Mai bekanntgegebenen Beschluss entschied, durfte das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen das Wunschkennzeichen "HH 1933" einziehen (AZ.: 6 L 175/19). Eine Klage des Autohalters gegen das Vorgehen der Behörde blieb damit im Eilverfahren ohne Erfolg.
Der Mann hatte das Wunschkennzeichen zunächst vom Straßenverkehrsamt erhalten, aufgrund der Beschwerden eines Bürgers wurde das Kennzeichen jedoch wieder eingezogen. Die 6. Kammer gab dem Vorgehen des Amtes nun im Grunde recht. Der durchschnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" mit dem Nationalsozialismus im "Dritten Reich", da 1933 das Jahr der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten und "HH" eine Abkürzung für den Gruß "Heil Hitler" sei.
Die Aufforderung des Straßenverkehrsamts an den Halter, die alten Kennzeichen zu entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen, geht nach Ansicht der Richter allerdings zu weit. Ob der Halter den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatte, entscheide er allein, erklärte das Verwaltungsgericht. Ohne ein neues Kennzeichen könne das Straßenverkehrsamt den Wagen allerdings stilllegen. Er dürfe dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren werden.
Gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.