Die NPD ist auch vor der höchsten gerichtlichen Instanz mit ihrem Versuch gescheitert, ihre Wahlwerbung im ZDF durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte am 27. April einen entsprechenden Eilantrag der Partei als unbegründet ab. Die Entscheidungen der vorherigen Instanzen lägen im fachgerichtlichen Wertungsrahmen, erklärten die Verfassungsrichter (AZ.: 1 BvQ 36/19). Damit muss das ZDF einen Wahlwerbespot der NPD am 29. April nicht zeigen.

Der Mainzer Sender hatte argumentiert, der Wahlspot zur Europawahl erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Dem waren sowohl das Verwaltungsgericht Mainz als auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz gefolgt. Die Richter am Bundesverfassungsgericht lehnten eine Verfassungsbeschwerde der NPD gegen diese Entscheidungen ab. Ein Eingreifen der Gerichte in die Meinungsfreiheit der NPD sei nicht erkennbar, erklärten die Verfassungsrichter.

Auch RBB wies Spot zurück

Die Wahlwerbung der Partei beschäftigt auch weitere Gerichte, unter anderem in Köln und Münster, wie der Rechtsanwalt der NPD, Peter Richter, dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Neben den Fernsehbeiträgen gehe es auch um Radiospots mit identischem Inhalt.

Mit dem Thema setzt sich auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) auseinander, der für die ARD Wahlwerbespots juristisch prüft. Der Sender habe den Beitrag am 25. April zurückgewiesen, da er gegen das Verbot der Volksverhetzung verstoße, sagte Sprecher Justus Demmer dem epd.

Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist im Rahmen der politischen Meinungsbildung zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet. Die Sender müssen den Parteien eine "angemessene Sendezeit" einräumen. Wahlwerbesendungen müssen zudem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Fernsehsender versehen Wahlwerbespots normalerweise mit den Hinweis, dass für den Inhalt die jeweilige Partei verantwortlich ist. Die Fernsehsender dürfen einen Spot nur ablehnen, wenn er eindeutig keine Wahlwerbung darstellt oder offensichtlich gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafvorschriften, verstößt.