Die Reform des EU-Urheberrechts ist auf der Zielgeraden: Am 26. März will das Europaparlament das umstrittene Vorhaben verabschieden. Ziel ist die Anpassung des Urheberrechts an das Internet-Zeitalter. Der federführende Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) hält das Gesetz für gelungen - die Schattenberichterstatterin Julia Reda (Piratenpartei, Grünen-Fraktion) warnt vor einem Ende des Internets, wie wir es kennen. Im Zentrum des Streits stehen die "Uploadfilter" - ein Wort, das im Gesetz selbst gar nicht zu finden ist. Der Evangelische Pressedienst (epd) stellt die Hauptargumente der Kontrahenten gegenüber.

PRO:

Der CDU-Politiker Axel Voss setzt sich für die Reform ein. Das Urheberrecht sei für Autoren, Künstler und Schauspieler existenziell, werde im Internet aber massenhaft verletzt. Denn auf vielen Plattformen würden Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte nach Belieben hochladen. Derzeit hafteten rechtlich vor allem die Nutzer selbst, macht Voss geltend. Sie würden einerseits etwa von Abmahn-Anwälten zur Kasse gebeten. Zum anderen könnten die Rechteinhaber aber häufig Nutzer nicht ausfindig machen oder diese den angerichteten Schaden nicht zahlen.

Die Reform erlege nun den Internetfirmen eine klare Haftung auf. Sie verdienten schließlich Geld mit den Werken, argumentiert Voss. Die Plattformen müssten Lizenzen erwerben oder unerlaubtes Hochladen verhindern. Ausnahmen kämen etwa Wikipedia zugute. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssten allerdings sogenannte aktive Plattformen wie Youtube ohnehin schon jetzt haften, fügt Voss hinzu: "Eigentlich schreiben wir nur das weiter fort, was der EuGH hier gesagt hat."

Zur Durchsetzung des Urheberrechts verlange das Gesetz von den Internetfirmen größtmögliche Anstrengungen nach industrieüblichen Standards. Zwar sei der Einsatz von "Identifizierungssoftware" nicht verboten, räumt Voss ein. Doch von "Uploadfiltern" sprechen will er nicht. Denn die Software reagiere nur auf von den Rechteinhabern bereitgestellte Daten. "Es werden dann also auch nur diese Werke erkannt und nicht jeder Upload gefiltert." Solche Software werde übrigens beispielsweise von Youtube schon jahrelang eingesetzt. Der immer wieder vorhergesagte Niedergang der Meinungsfreiheit sei ausgeblieben.

Einen Schub für die Meinungsfreiheit erwartet Voss vom neuen Leistungsschutzrecht in Artikel 11 des Gesetzes. Es zielt auf Plattformen wie Google, die zum Beispiel Ausschnitte von Texten und Fotos aus Online-Angeboten der Zeitungen anzeigen. Ausnahmen gäbe es etwa für die bloße Verlinkung und sehr kurze Textausschnitte. Voss' Argument ähnelt dem für Artikel 13: Die Verleger sollten etwas vom Kuchen abhaben, den sie mit gebacken haben.

KONTRA:

Die Piratenpolitikerin Julia Reda ist gegen die Reform. Die den Firmen auferlegten größtmöglichen Anstrengungen hält sie für unerfüllbar. Denn die Unternehmen müssten für jeden potenziellen Post Lizenzen erwerben, mithin für "alle Inhalte der Welt, die unter das Urheberrecht fallen".

Darüber hinaus müssten, mit einigen Ausnahmen, künftig alle Internetdienste alles in ihrer Macht Stehende tun, um mögliche unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu blockieren. "Das geht nur mit Uploadfiltern", warnt Reda.

Die neue Haftung der Firmen habe schwerwiegende Folgen, befürchtet die Parlamentarierin. Sie werde nämlich zu Überreaktionen führen, "um auf der sicheren Seite zu sein – mit umso mehr Einschränkungen für unsere Redefreiheit".

Beim Leistungsschutzrecht ist Reda ähnlich kritisch. Die Wiedergabe von mehr als "einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten" von Nachrichten werde künftig nur mit Lizenz möglich sein. Was "sehr kurz" konkret heiße, würden am Ende aber Gerichte entscheiden müssen. Und bis dahin, warnt Reda, "wird beim Setzen von Links (mit Anreißern) große Unsicherheit herrschen". Kritiker befürchten zudem, dass Suchmaschinen kleinere Medien einfach aus den Ergebnissen herausnehmen könnten und so die Meinungsfreiheit und -vielfalt im Internet leide.