Schwerin (epd). In Mecklenburg-Vorpommern soll ab dem Frühjahr eine neue Bäderregelung gelten. Künftig solle die Saison erst am 15. April beginnen und am 30. Oktober enden, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) bei der Vorstellung der geplanten Änderungen am 9. Januar in Schwerin. Ergänzend gebe es allerdings eine "Osterregelung": Wenn Ostern in den März fällt, beginnt die Saison bereits am 15. März. Der Verkauf an Sonntag ist weiterhin in der Zeit von 12 bis 18 Uhr zulässig.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die sogenannte Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Juli für unwirksam erklärt. Teile der Regelung seien aus formaljuristischen Gründen verfassungswidrig, hatte das Gericht geurteilt.
Bisher durften in Mecklenburg-Vorpommern Geschäfte in 79 Orten und Ortsteilen vom 15. März bis einschließlich des ersten Sonntags im November sonntags öffnen. Die geplante Neuregelung sieht nur noch 72 Orte und Ortsteile vor. Zwölf Orte und Ortsteile sind dem Minister zufolge aus dem Anwendungsbereich der Bäderregelung herausgefallen. Fünf Ortsteile wurden neu aufgenommen. Mit der neuen Ordnung werde das "Regel-Ausnahme-Verhältnis" stärker als bisher berücksichtigt, sagte Glawe.
Das Warensortiment wird weiter beibehalten. Zulässig ist der gewerbliche Verkauf "eines typischen touristischen Angebotes" wie Nahrungs- und Genussmittel, Zeitungen und Bücher, Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Kosmetik, Schmuck und Kunstgewerbe, Briefmarken, Geschenkartikel und der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten.
Der Entwurf der Verordnung geht nun in ein Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren. Beteiligt sind unter anderem die Normprüfstelle, das Justizministerium und die Staatskanzlei. Die Bäderregelung soll bis 2024 in Kraft bleiben. Zudem gibt es eine Option zur Verlängerung um weitere fünf Jahre.