Die drohenden Fahrverbote für die Städte Köln und Bonn werden zunächst nicht umgesetzt. Wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte, hat das Land NRW am 6. Dezember Berufungen gegen die beiden Urteile zu Fahrverboten in den beiden rheinischen Großstädten eingelegt. Damit werden die Urteile von Anfang November zunächst nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Köln wird die Prozessakten nun an das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster übersenden, das über die Berufungen zu entscheiden hat.

Nach Angaben einer OVG-Sprecherin kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, bis wann das oberste nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht in den Berufungen entscheidet. Die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin könne allerdings per Eilantrag eine einstweiligen Rechtsschutz beantragen und so auf eine zügigere Umsetzung der Fahrverbote drängen, bevor eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergehe.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. November auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe das beklagte Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April die Luftreinhaltepläne für die Städte Köln und Bonn zu ergänzen und darin auch Fahrverbote festzuschreiben (13 K 6684/15, 13 K 6682/15). Das Fahrverbot soll in Köln im Bereich der grünen Umweltzone zunächst für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen 1 und 2 in Kraft treten. In Bonn sind zwei Straßen betroffen: Dort dürfen Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren beziehungsweise Euro-5-Motoren nicht fahren, zudem sind auch dort ältere Benzinfahrzeuge untersagt (Euro 1 bis 3).

Hintergrund des Verfahrens ist eine Reihe von Klagen, mit denen die Deutsche Umwelthilfe derzeit die Kommunen in ganz Deutschland zur Durchsetzung von Fahrverboten vor allem gegen Dieselfahrzeuge zwingen will. Nach Ansicht der Organisation kann der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den Städten nur eingehalten werden, wenn die Kommunen kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie etwa Fahrverbote umsetzen.