Tierschützer dringen auf eine Verlängerung des Tierschutz-Verbandklage-Gesetztes in Nordrhein-Westfalen. Das Ende des Gesetzes wäre ein herber Rückschlag für den Tierschutz, erklärte die Pressesprecherin von Animals Rights Watch (Ariwa), Sandra Franz, am 6. November in Düsseldorf. Mit der Abschaffung würde die einzige Möglichkeit ausgelöscht, das geltende Tierschutzrecht konsequent umzusetzen. Ohne Verlängerung läuft das Gesetz zur Tierschutz-Verbandklage Ende dieses Jahres aus.

Auch die ehemalige NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) ist von einer solchen Klage betroffen. Ariwa fordert über eine Verbandsklage gegen den Kreis Steinfurt eine Stilllegung des Schweinemastbetriebes der Familie Schulze Föcking wegen tierschutzrechtlicher Verstöße. Ihr und ihrem Mann drohe ein mögliches Berufsverbot, sollte die Klage erfolgreich sein, erklärte die Tierschutzorganisation.

"Eine erfolgreiche Verbandsklage auf Akteneinsicht könnte auch erhellende Einsichten in die Kontroll- und Vertuschungspraktiken einiger Veterinärbehörden bringen", erklärte Franz. Mangelhafte oder fehlende Kontrollen führten dazu, dass Rechtsverstöße jahrelang nicht aufgedeckt würden.

Seit Einführung der Verbandsklage im Juni 2013 brachte Ariwa vier solcher Klagen auf den Weg und wirkt den Angaben zufolge damit unter anderem auf ein Verbot der Kastenstandhaltung für Zuchtsauen hin. Weitere Verfahren beschäftigten sich mit dem Verkauf lebender Hummer sowie der Tötungsmethode, die Tiere lebendig in siedendem Wasser zu kochen. Ob die Klagen auch weitergeführt werden können, wenn das Gesetz außer Kraft treten sollte, ist laut Ariwa ungewiss.